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Pflegende Angehörige leisten täglich wertvolle Arbeit – doch auch sie brauchen gelegentlich eine Pause. Die stundenweise Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit, wichtige Termine wahrzunehmen, Besorgungen zu machen oder einfach mal durchzuatmen. Während dieser Zeit übernehmen wir die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen – zuverlässig, einfühlsam und professionell.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich für einige Stunden oder Tage vertreten zu lassen. Dabei übernehmen unsere erfahrenen Pflegekräfte die Betreuung und Unterstützung Ihres Angehörigen, während Sie sich um Ihre eigenen Angelegenheiten kümmern.
Der pflegebedürftige Angehörige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
Seit dem 31.07.2025 gelten die vereinfachten Regeln für die Verhinderungspflege: Es ist keine Wartezeit mehr von sechs Monaten erforderlich und das Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurde zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengeführt
Die stundenweise Verhinderungspflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, wenn sie weniger als 8 Stunden am Tag in Anspruch genommen wird.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens sechs Monate gepflegt hat. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten, sofern das Budget ausgeschöpft wird.