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Stundenweise Verhinderungspflege

Verhinderungspflege stundenweise

Pflegende Angehörige leisten täglich wertvolle Arbeit – doch auch sie brauchen gelegentlich eine Pause. Die stundenweise Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit, wichtige Termine wahrzunehmen, Besorgungen zu machen oder einfach mal durchzuatmen. Während dieser Zeit übernehmen wir die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen – zuverlässig, einfühlsam und professionell.

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich für einige Stunden oder Tage vertreten zu lassen. Dabei übernehmen unsere erfahrenen Pflegekräfte die Betreuung und Unterstützung Ihres Angehörigen, während Sie sich um Ihre eigenen Angelegenheiten kümmern.

Leistungen der stundenweisen Verhinderungspflege im Detail:

  • Betreuung und Begleitung zu Hause
  • Hilfe bei der Grundpflege (z. B. An- und Ausziehen, Toilettengang)
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Aktivierende Beschäftigung (Spaziergänge, Gespräche, Spiele)
  • Entlastung bei kurzfristigen Notfällen

Wer kann stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Der pflegebedürftige Angehörige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.

Seit dem 31.07.2025 gelten die vereinfachten Regeln für die Verhinderungspflege: Es ist keine Wartezeit mehr von sechs Monaten erforderlich und das Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurde zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengeführt

Die stundenweise Verhinderungspflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, wenn sie weniger als 8 Stunden am Tag in Anspruch genommen wird.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens sechs Monate gepflegt hat. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten, sofern das Budget ausgeschöpft wird.